• 0365 / 21 47 54 0
  • Mo, Di, Do: 09:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Image
Warum soll ich meine Arbeitskraft absichern?

Für den größten Teil der Bevölkerung ist es wichtig, einer Arbeit nachgehen zu können, um den eigenen Lebensunterhalt dadurch bestreiten zu können. Die eigene Arbeitskraft ist damit ein sehr wertiges Gut, das es abzusichern gilt, will man nicht sozial abrutschen.

Nie waren die Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen des gesundheitsbedingten Arbeitskraftverlusts abzusichern, vielfältiger als heute. Die Versicherungsbranche sieht dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als eine Art „Königsweg“ an, der für den größten Teil aller Bürger wohl die umfangreichste Möglichkeit der Absicherung darstellt. 

Nach der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente 2001 steht für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nur aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung – wenn Sie diese denn dann bekommen.

Die Prüfung, ob Sie Anspruch haben, ist recht einfach:

Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten? - Dann bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente.

Können Sie nur zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten?  - Dann bekommen Sie die halbe Rente.

Können Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten?  - Dann bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. 

Das Prinzip des Einfachen wird auch bei der Definition von Arbeit weitergeführt. Das „Arbeiten“, von dem hier die Rede ist, hat erst mal gar nichts mit Ihrem Beruf zu tun. Viel mehr ist hier Arbeit in der allgemeingültigsten Form gedacht. Ein Chirurg mit aufgrund eines Nervenleidens zitternden Händen kann theoretisch ja noch als Produktionshelfer arbeiten. Sie können sich daher sicher vorstellen, wie schwierig es ist, hier überhaupt eine Leistung zu erhalten.

Auch hinsichtlich der Absicherungshöhe kann man hier von einer einfachen Lösung sprechen. In der Spitze sind es gerade einmal 38 % des letzten Bruttoeinkommens.

Nehmen wir einen Beispielarbeitnehmer mit 2.600 Euro brutto, wären das nur noch 988 Euro. Geht man bei Erlass des Rentenbescheids davon aus, dass er doch noch mehr als drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, sind es gar nur noch 494 Euro. Selbst bei voller Erwerbsminderungsrente darf man sich fragen, wer davon leben kann.

Realistisch betrachtet sind Sie in diesem Bereich auf sich allein gestellt. Daher tut private Vorsorge not!

Kontakt

© 2024 Röthgens & Team Versicherungsmakler KG